Der Bedarf an qualifiziertem Personal in der Behandlungspflege steigt stetig. Jedoch stehen Einrichtungen in der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung immer wieder vor der Problematik, dass Pflegehelfer/innen behandlungspflegerische Maßnahmen nur unter der Anleitung einer Fachkraft durchführen dürfen.
Unter bestimmten Voraussetzungen (Qualifizierung von Pflegehilfskräften gemäß §37 SGB V, Vereinbarung der Pflegeeinrichtung mit den jeweiligen Krankenkassen) können Pflegehelfer/innen allerdings auch selbstständig behandlungspflegerisch tätig sein. So können Ärzte Hilfeleistungen an bestimmte Personengruppen weitergeben, die diese Delegation entsprechend professionell ausführen dürfen.
Zugangsvoraussetzungen:
An der Weiterbildung können Pflegehilfskräfte, Altenpflegehelfer/innen und sonstige entsprechende Personen, die über eine mindestens 2- jährige Berufspraxis in der Pflege verfügen. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden voraussgesetzt.