Hygienepläne sind nach dem Infektionsschutzgesetz in allen Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung von Infektionen erforderlich. Sie erhalten einen umfassenden, individuell umsetzbaren Maßnahmenkatalog gemäß IfSG § 36 zu allen hygienerelevanten Themen einschließlich des Ausbruchsmanagements in Alten- und Pflegeheimen.