Pflegekräfte mit einer Basisqualifikation dürfen keine Spritzen verabreichen. Das erweist sich in der täglichen Praxis der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen oft als sehr hinderlich. Mit dem Spritzenbefähigungszertifikat haben Sie die Möglichkeit, unter Einhaltung der rechtlichen Grundlagen s.c. Spritzen von Insulin und Heparin vorzunehmen. Das primäre Lernziel ist die subkutane Spritze.
Wichtige Information zur rechtlichen Grundlage:
Der Arzt ist grundsätzlich verantwortlich für Injektionen. Nach sorgfältiger Prüfung der praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, sowie der Vorlage des Spritzenbefähigungszertifikats kann der betreuende Arzt auch einer Pflegehilfskraft übertragen. Der Arzt ist verantwortlich dafür, dass die Qualifikation zur sachgemäßen Durchführung seiner Anordnung bei der einzelnen Pflegehilfskraft vorliegt. Übernimmt die Pflegehilfskraft diese Aufgabe, ist sie auch verantwortlich für die sachgemäße Durchführung. Überträgt der Arzt seine Durchführungskompetenz an eine Pflegefachkraft Altenpfleger oder Kranken und Gesundheitspfleger ist eine Delegation an eine Pflegehilfskraft möglich, die Durchführungskompetenz wird übertragen und auch diesen Fall behält die Pflegefachkraft die Verantwortung die vom Arzt Ihr übertragen wurde.