Betreuungskräfte nach den Paragrafen 43b und 53b des SGB XI müssen jedes Jahr an einer Fortbildung teilnehmen. Diese jährliche Weiterbildung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und stellt sicher, dass Sie Ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen und erweitern.
Unsere Weiterbildung unterstützt Sie dabei, Ihre wichtige Aufgabe weiterhin kompetent und sicher auszuführen. Wir vermitteln aktuelles Fachwissen und geben praktische Anregungen, die Sie direkt in Ihrem Arbeitsalltag einsetzen können. So bleiben Sie nicht nur gut informiert, sondern gewinnen auch neue Impulse für eine wertvolle und einfühlsame Betreuung.
Einen vollständigen Überblick über alle Angebote finden Sie in unserem Seminarkatalog.











