1. Vertragsgestaltung

1.1.
Der Abschluss von Verträgen zwischen dem Auftraggeber und AWT über
die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform, die auch bei einem elektronischen Telefax oder bei E-Mail gewahrt ist.

1.2.
Ergänzend zu jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und AWT gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

5. Vergütung

5.1.
Die Seminargebühr ist zuzüglich der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer und ohne Abzug spätestens drei Tage vor Seminarbeginn auf das Bankkonto der AWT zu bezahlen. AWT ist berechtigt, den oder die vom Auftraggeber genannten Teilnehmer von dem Seminar auszuschließen, wenn die Vergütung bei Seminarbeginn nicht auf dem Bankkonto der AWT gutgeschrieben sein sollte.

5.2
Die Vergütung wird auch geschuldet, wenn der von Auftraggeber genannten Teilnehmer nicht zu dem Seminar erscheinen oder das Seminar vorzeitig verlassen.

2. Leistungen der AWT

2.1
AWT erbringt ihre Leistungen sorgfältig nach den AWT Qualitätsstandards durch eigene Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

2.2
Der Auftraggeber erhält für seine Teilnehmer eine Bescheinigung übers deren Teilnahme an dem Seminar. Der von Auftraggeber gemeldete Teilnehmer ist verpflichtet, sich in die während des Seminars ausgelegte Teilnahmeliste einzutragen.

6. Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt jederzeit von der Seminarveranstaltung schriftlich zurückzutreten.

Falls ein solcher Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem Seminarbeginn erfolgt, dann ist die volle vereinbarte Vergütung geschuldet.

Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen Ersatzteilnehmer in das Seminar zu schicken.

3. Anmeldung

Der Auftraggeber kann seine Teilnehmer an dem Seminar schriftlich, per Telefax oder E-Mail bei AWT anmelden. Der Auftraggeber erhält von AWT eine schriftliche Auftragsbestätigung und eine Rechnung.

Mit der Auftragsbestätigung kommt ein entsprechender Seminarvertrag zwischen dem Auftraggeber und AWT zustande. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber gelten die Regelungen unter Ziffer 6.

4. Änderungen und Absage

AWT ist berechtigt, jederzeit Seminarveranstaltungen räumlich zu verändern, Dozenten auszutauschen, zeitlich zu verlegen oder abzusagen. AWT ist insbesondere zu einer Seminarabsage berechtigt, wenn nicht mindestens 8 Auftraggeber verbindlich an der Veranstaltung teilnehmen oder Dozenten erkranken sollten.

Sollte eine Seminarveranstaltung nicht stattfinden, dann erhält der Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen zurück. Darüber hinaus können keine Ansprüche gegen AWT geltend machen.

7. Haftung und Schadenersatz

7.1
AWT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AWT oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet AWT nur in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen.

7.2
In jedem Fall haftet AWT nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.

7.3 
Eine Haftung der AWT für Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn und für sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

7.4
Alle vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Angestellten und freien Mitarbeiter von AWT.

7.5
Vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht bei Vorsatz.

7.6
AWT haftet nicht für Unfälle oder für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen der Teilnehmer.

8. Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber eine juristische Person im Sinne von § 17 ZPO ist, dann ist der Sitz der AWT ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Seminarvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AWT sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Geschäfts- oder Wohnsitz zu verklagen.