Voraussetzung für die Weiterbildung ist Interesse an einer Tätigkeit mit alten, pflegebedürftigen und/oder behinderten Menschen. Neben einer grundlegenden körperlichen Eignung sollten ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit mitgebracht werden.
Die Bereitschaft zu Schicht- und Wochenendarbeit wird vorausgesetzt.
Das erforderliche Orientierungspraktikum kann durch alternative berufliche Tätigkeiten im Rahmen BFD, AGH, Praktikum in der Altenpflege oder häusliche Pflege in der Familie nachgewiesen werden. Ansonsten muss im Vorfeld der Teilnahme eine betriebliche Erprobung im angestrebten Arbeitsfeld (Orientierungspraktikum) durchgeführt werden.