Fortbildung gemäß §§ 43b, 53b SGB XI
Pflegebedürftige Menschen insbesondere mit demenzbedingten Funktionsstörungen haben i.d.R. einen erheblichen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Personen betreuen und aktivieren. Sie sollen durch geeignete Maßnahmen und Angebote das Wohlbefinden, den physischen Zustand und/oder die psychische Stimmung der zu betreuenden Menschen positiv beeinflussen.
Die Betreuungskräfte stehen den betroffenen pflegebedürftigen Menschen für Gespräche über Alltägliches und Ihre Sorgen zur Verfügung. Sie vermitteln Sicherheit, Orientierung und nehmen Ängste. Sie sind in der Lage, sich auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten des zu Betreuenden einzustellen und die Angebote entsprechend einzustellen/anzupassen.
Seit 2009 sind Betreuungskräfte im stationären und ambulanten Einsatz der Altenhilfe tätig. Nach nunmehr vierzehn Jahren bestehen in allen Pflegeeinrichtungen etablierte Strukturen der Aktivierung und Betreuung der Heimbewohner.