Fortbildung gemäß §§ 43b, 53b SGB XI
Pflegebedürftige Menschen insbesondere mit Demenzerkrankung haben einen erhöhten Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Die Betreuungskräfte sollen die betroffenen Personen betreuen und aktivieren. Sie sollen durch geeignete Maßnahmen und Angebote das Wohlbefinden sowie den physischen Zustand der zu betreuenden Menschen positiv beeinflussen.
Die Betreuungskräfte stehen den pflegebedürftigen Menschen für Gespräche über Alltägliches und Ihre Sorgen zur Verfügung. Sie vermitteln Sicherheit, Orientierung und nehmen Ängste. Sie sind in der Lage, sich auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten des zu Betreuenden einzustellen und die Angebote entsprechend einzustellen/anzupassen.
Die Weiterbildung ermöglicht einen beruflichen Quereinstieg in das Tätigkeitsfeld der Betreuung. Folgende Punkte sollten jedoch vor einer Teilnahme gegeben sein:
Interesse an einer Tätigkeit mit alten, pflegebedürftigen und/oder behinderten menschen
körperliche Eignung
Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit
möglichst Bereitschaft zur Schicht- und Wochenendarbeit
Orientierungspraktikum (Umfang mind. 40 Stunden)
Das erforderliche Orientierungspraktikum kann durch alternative berufliche Tätigkeiten im Rahmen BFD, AGH, Praktikum in der Altenpflege oder häusliche Pflege in der Familie nachgewiesen werden. Ansonsten muss im Vorfeld der Teilnahme eine betriebliche Erprobung im angestrebten Arbeitsfeld (Orientierungspraktikum) durchgeführt werden.
Betreuungskraft gemäß § 53c SGBXI
AWT Zertifikat