Seminar (1 Tag)

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Seminarinhalte

Nicht „hätte“ oder „könnte“ – nur das „machen“ zählt bei Kindeswohlgefährdung!

Seit Januar 2012 definiert das Bundeskinderschutzgesetz den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Dieses Gesetz steht für die umfassende Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland. In die Pflicht genommen sind dabei alle Einrichtungen, die Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erbringen.

Der Schutz der Kinder hat oberste Priorität in Kindertageseinrichtungen. Doch wie erkennt man Kindeswohlgefährdung und was tut man bei einem Verdacht?

In diesem Seminar lernen Sie unterschiedliche Arten der Kindeswohlgefährdung kennen und lernen diese fundiert einzuschätzen. Somit können Sie Gefahren abschätzen, verantwortungsvoll mit dem Verdacht der Gefährdung umgehen und begründete Empfehlungen geben.

    Inhalt:
  • Definition und Formen der Kindeswohlgefährdung
  • nonverbale Signale im U3-Bereich
  • Vorgehen bei vermuteter Kindeswohlgefährdung
  • Unterstützungssysteme für Fachkräfte und Eltern

Kosten

122,00 € Netto
(145,00 € Brutto)

Anmeldung

Eine Anmeldung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.

Lehrgangsdaten

Termine:

06.10.2022
oder
08.12.2022

Schulungszeit:
08.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Schulungsort:
99974 Mühlhausen
(auf Anfrage auch Leinefelde möglich)

Abschluss:
Teilnahmebescheinigung

Kursnummer:
S 6

Ansprechpartner:
Luisa Eckardt & Lisa Baumeyer

Schulungsort Mühlhausen

Akademie für Wirtschaft und Technologie GmbH
Schulungs- und Beratungszentrum Mühlhausen

Felchtaer Str. 38
99974 Mühlhausen

Telefon: 03601 446205
Telefax: 03601 446206
E-Mail: luisa.eckardt@awt-akademie.de

Nähere Informationen zu dem Angebot
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