Betreuungskräfte sind seit 2009 im stationären und ambulanten Bereich der Pflege tätig. Seit über 16 Jahren qualifiziert AWT Betreuungs- und Pflegekräfte und verfügt über solide Erfahrungen in der Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich. Die Qualifikationsanforderungen an Betreuungskräfte sind in der
Richtlinie §53b SGB XI geregelt und werden in dieser Fortbildung entsprechend umgesetzt sowie mit weiteren wichtigen Inhalten ergänzt.
Das Aufgabengebiet:
Pflegebedürftige Menschen insbesondere mit Demenzerkrankung haben einen erhöhten Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Die Betreuungskräfte sollen die betroffenen Personen betreuen und aktivieren. Sie sollen durch geeignete Maßnahmen und Angebote das Wohlbefinden sowie den physischen Zustand der
zu betreuenden Menschen positiv beeinflussen. Die Betreuungskräfte stehen den pflegebedürftigen Menschen für Gespräche über Alltägliches und Ihre Sorgen zur Verfügung. Sie vermitteln Sicherheit, Orientierung und nehmen Ängste. Sie sind in der Lage, sich auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten
des zu Betreuenden einzustellen und die Angebote entsprechend einzustellen/anzupassen.




